FÜR VERTRAGSABSCHLUSS ÜBER UNSEREN ONLINESHOP
FÜR ALLE ANDEREN VERTRAGSABSCHLÜSSE (Metalltechnik)
für den vertragsabschluss über unseren onlineshop:
Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Kaufverträge zwischen HANSEL.kaus metalltechnik gmbh (im Folgenden „Unternehmer“ oder „wir“) und einem Verbraucher oder Unternehmer (im Folgenden „Vertragspartner“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Die AGB können Sie jederzeit auch unter www.hansel.co.at abrufen bzw. speichern. Die AGB sind im Bestellvorgang vor Abschluss des Rechtsgeschäfts gesondert zu akzeptieren.
Allfälligen AGB des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen und diese gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Onlineshop auf der Website www.hansel.co.at
Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit HANSEL.kraus metalltechnik gmbh zustande.
Die Präsentation der Waren in unserem Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern fordert lediglich die kaufinteressierte Person unverbindlich auf, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt die kaufinteressierte Person ein für sie rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Dieses Angebot muss durch den Unternehmer erst angenommen werden, damit der Vertrag zustande kommt.
Ein verbindliches Vertragsangebot gibt die kaufinteressierte Person ab, indem diese die von uns vorgesehene Bestellprozedur in unserem Onlineshop vollständig und erfolgreich durchläuft.
Die Bestellung über den Onlineshop erfolgt in folgenden technischen Schritten:
Klicken Sie auf der Startseite auf „Shop“
Auswählen des Produkts
Produkt durch Klicken von „In den Warenkorb“ auswählen
Warenkorb prüfen
Betätigung des Buttons „Zur Kasse gehen“
Eingabe von Adressen und Zahlungsinformationen
Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten
Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“
Der Vertragspartner kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung jederzeit durch Betätigen der „Zurück“ und „Weiter“ Tasten die eingegebenen Daten einsehen und Eingabefehler berichtigen. Durch Schließen des Internetbrowsers wird der Bestellvorgang abgebrochen.
Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Eingangsbestätigung“).
Nach dem Bestelleingang senden wir Ihnen die Bestelldaten/den Vertragstext und unsere AGB per E-Mail zu. Dieser Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich, wird von uns jedoch elektronisch gespeichert.
Der Vertrag kommt mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Zusendung der bestellten Ware bzw. Leistungserbringung zustande.
Sollten wir Ihrer Bestellung aus irgendwelchen Gründen nicht nachkommen können, werden Sie darüber per E-Mail verständigt.
Preise, Versandkosten, Zahlung
Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten sowie Zoll- oder sonstige Einfuhrabgaben. Die Versandkosten hat grundsätzlich der Vertragspartner zu tragen. Die Versandkosten sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche in unserem Onlineshop oder im jeweiligen Angebot abrufbar und werden gesondert ausgewiesen. Es besteht auch die Möglichkeit, nach vorige Terminabsprache, die Ware selbst abzuholen bei: HANSEL.kraus metalltechnik gmbh, Mittererb 7, 5211 Friedburg oder HANSEL.kraus metalltechnik gmbh, Utzweihstrasse 13, 5212 Schneegattern.
Der Vertragspartner hat die Möglichkeit der Zahlung mittels Vorauskasse, Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal und Kauf auf Rechnung.
Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist sofort fällig, außer in der Rechnung befindet sich ein davon abweichendes Zahlungsziel. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Zahlungen des Vertragspartners gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
Lieferung
Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt auf dem Versandweg (durch Post, Paketdienst, Spedition) oder durch Zustellung des Unternehmers, Bordsteinkante.
Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Liefertermin bzw. innerhalb der vereinbarten Leistungsfrist; ansonsten binnen 30 Tagen beim Verbraucher. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.
Die Lieferung kann sich bei Waren, die gesondert anzufertigen sind, verzögern. Der Vertragspartner wird über die geplante Auslieferung informiert. Die Lieferfrist kann sich bei Eintritt von unvorhergesehenen oder vom Parteiwillen unabhängigen Umständen wie bspw höhere Gewalt, Transportverzug, Streiks, behördliche Maßnahmen etc verlängern. Die Lieferfrist verlängert sich auch dann, wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nicht zeitgerecht erfüllt.
Ist nichts Abweichendes vereinbart, ist der Unternehmer berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren geht beim Versendungskauf mit Übergabe an die mit der Versendung betraute Person durch uns auf den Vertragspartner über. Verzögert sich die Versendung trotz Versandbereitschaft aus Gründen, welche der Käufer zu vertreten hat, erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Ist der Vertragspartner Verbraucher, erfolgt der Gefahrenübergang erst mit der Übergabe der Waren an ihn oder an einen von ihm bestimmten Dritten, der nicht der Beförderer ist.
Ist ein Paket bei der Zustellung offensichtlich beschädigt, muss der Vertragspartner darauf bestehen, dass dieser Umstand vom Zusteller schriftlich festgehalten wird. Der Vertragspartner hat uns jede Beschädigung eines Produkts unverzüglich schriftlich (per Post oder E-Mail) mitzuteilen. Versäumt ein Verbraucher diese Frist, so hat dies keine rechtlichen Auswirkungen auf die Gewährleistung.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Widerrufsrecht des Verbrauchers:
Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, steht ihm ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
HANSEL.kraus metalltechnik gmbh
Mittererb 7
5211 Friedburg, Österreich
Tel. 07746/28577
Mail: info@hansel.co.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR € 500,- exkl. Mwst. geschätzt (hängt vom Produkt ab).
Die Ware, vor allem Glas, muss gut verpackt sein, sodass sie beim Transport vor Bruch und Beschädigung geschützt ist.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Widerrufsformular:
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
HANSEL.kraus metalltechnik gmbh, Mittererb 7, 5211 Friedburg, Österreich
Mail: info@hansel.co.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:
Kein Widerrufsrecht besteht bei:
– Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind!
Gewährleistung
Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, insbesondere beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen sowie bei digitalen Elementen von Waren zwei Jahre. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.
Geringfügige oder sonstige für den Vertragspartner zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dem Vertragspartner sind Änderungen gegenüber den vereinbarten Leistungen oder objektiven Anforderungen dann zumutbar und stellen keinen Mangel dar, wenn die Änderungen geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen (z.B. bei Maßen, Farben, etc.) gelten als sachlich gerechtfertigt und zumutbar.
Sollte der Vertragspartner den Vertrag als Verbraucher für einen bestimmten Zweck abschließen wollen, so muss uns dieser Zweck spätestens bei Vertragsschluss mitgeteilt werden. Damit eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft iSd § 5 Ziffer 2 VGG entsteht, müssen wir diesem Anliegen zustimmen. Eine automatisch generierte Nachricht, wie etwa eine Bestellbestätigung oder Eingangsbestätigung, gilt nicht als Zustimmung. Auch eine automatisierte Freischaltung von digitalen Leistungen stellt keine Zustimmung zum angestrebten Verwendungszweck unsererseits dar. Der Vertragsschluss kommt, wie in Punkt 2. beschrieben zustande.
Die in einer Produktbeschreibung enthaltenen Lichtbilder sind nur beispielhaft. Aufgrund der Einzigartigkeit der Produkte bzw. aufgrund der verwendeten Materialien kann es zu einer farblichen Abweichung oder einem geringfügigen Größenunterschied zwischen dem tatsächlichen Produkt und dessen Abbildung im Internet kommen, die den Vertragspartner jedoch nicht zu einer Mängelrüge berechtigen.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten. Zum sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch sind insbesondere die Angaben des Herstellers zu beachten.
Gegenüber Unternehmern sind die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß
§ 924 ABGB (gesetzliche Beweislastumkehr), sowie das Regressrecht nach § 933b ABGB und die Aktualisierungspflicht für Waren mit digitalen Elementen sowie digitale Leistungen nach § 7 VGG ausgeschlossen.
Schadenersatz
Sofern wir für einen Schaden einzustehen haben, haften wir nur für Vorsatz und (krass) grobe Fahrlässigkeit. Ist der Vertragspartner Verbraucher, haften wir auch für schlicht grobe Fahrlässigkeit. Bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Unternehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Wir haften insbesondere auch nicht für mittelbare/indirekte Schäden und entgangenen Gewinn.
Unsere Haftung ist der Höhe nach mit dem konkreten Vertragsentgelt beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen.
Wir übernehmen keine Haftung für eine verspätete Lieferung, die sich aus Umständen ergibt, die nicht in unserem Einflussbereich stehen (z.B. spätere Anfertigung durch den Designer bei Einzelstücken, höhere Gewalt).
Wir haften nicht bei Allergien oder Unverträglichkeiten des Vertragspartners gegen einen Bestandteil der in unseren Produkten verwendeten Rohmaterialien. Eine Allergie oder Unverträglichkeit des Vertragspartners berechtigt diesen nicht zur Reklamation.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, so kann er Schadenersatzansprüche nach dem Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis bzw. Möglichkeit der Kenntnisnahme des Schadens nicht mehr geltend machen.
Aufrechnung, Zurückbehaltung
Das Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner Verbraucher, steht ihm aber das Recht zu, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, und zwar im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
Dem Vertragspartner kommt ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.
Verkürzung über die Hälfte
Das Recht zur Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB (laesio enormis) ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Verbraucher.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schriftform
Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. mit diesen AGB zwischen dem Vertragspartner und uns ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von HANSEL.kraus metalltechnik gmbh. Davon ausgenommen sind die gesetzlich zwingend vorgesehenen Gerichtsstände für Verbraucher.
Erfüllungsort ist der Sitz von HANSEL.kraus metalltechnik gmbh.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Sprache vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Datenschutz
Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insb. die DSGVO, werden eingehalten. Unsere Datenschutzerklärung und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: www.hansel.co.at
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzende Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
ALLgemeine geschäftsbedingungen Metalltechnik
Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns HANSEL.kraus metalltechnik gmbh und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage www.hansel.co.at und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.
Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Angebot/Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich.
Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
Möchte der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein (z.B. Messekauf, Maßanfertigungen,) – vom Vertrag zurücktreten, so haben wir das recht, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, Stornokosten in der Höhe von 35 % des Bruttorechnungsbetrages (d.h. inkl. eventuelle Versand- und Montagekosten) zu bezahlen.
Preise
Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.
Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, dies sowohl bei schräg geschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und Schutzgeländern, Einfriedungen und dgl. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird stets das kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Gewicht erfolgt durch Wägung. Ist eine Wägung nicht möglich, ist das Handelsgewicht maßgeblich. Für Formstahl und Profile ist das Handelsgewicht, für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 80 N/m² anzusetzen; die Walztoleranz ist jeweils enthalten.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der tatsächlichen Menge bzw. Aufwand lt. Angebot.
Beigestellte Ware
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 20 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegen in der Verantwortung des Kunden.
Zahlung
40 % des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig, sofern im Angebot/Auftragsbestätigung keine anderen Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden.
Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
Ein Deckungsrücklass bei Teilrechnung und Haftrücklass bei Schlussrechnungen müssen vor Auftragsvergabe schriftlich vereinbart werden. Ein vereinbarter Haftrücklass ist gegen Vorlage einer Bankgarantie ablösbar.
Bonitätsprüfung
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis, ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
Leistungsausführung
Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Leistungsfristen und Termine
Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb € 70,-/Woche je nach begonnen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.
Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges
Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden
(a) an bereits vorhandenen Beständen als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler
(b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.
Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen.
Schutzanstriche halten drei Monate.
Behelfsmäßige Instandsetzung
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.
Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
Gefahrtragung
Die Gefahr für von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräten trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten. Für den Gefahrenübergang bei Übersendungen der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder da Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.
Annahmeverzug
Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 70,-/Woche zusteht.
Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.
Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
Der Kunde hat uns vor der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.
Schutzrechte Dritter
Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
15.4. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
15.5. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
15.6. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
Unser geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Wurden von uns im Rahmen von Vertragsanbahnung, -Abschluss und –Abwicklung dem Kunden Gegenstände ausgehändigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausführung geschuldet wurden (zB Farb-, Sicherheitsbeschlagmuster, Beleuchtungskörper, etc), sind diese binnen 14 Tagen an uns zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe des Wertes der ausgehändigten Gegenstände ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabhängig.
Gewährleistung
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
Bei unternehmerischen Kunden bleibt es uns vorbehalten, behauptete Mängel zu beheben oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung) und nach Begutachtung des behaupteten Mangels den Abbau der Leistungsgegenstände vorzunehmen. Im Falle des Abbaus sind wir nicht verpflichtet den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Der Abbau wird unsererseits sach- und fachgerecht, unter Schonung der örtlichen Gegebenheiten vorgenommen.
Sofern wir uns entschließen behauptete Mängel zu beheben sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. Eine Ersatzvornahme durch Dritte wird vor den angeführten Behebungsversuchen keinesfalls von uns anerkannt oder bezahlt.
Bei unternehmerischen Kunden werden optische Mängel, deren Behebung nicht mit vernünftigen wirtschaftlichen Maßnahmen möglich ist und welche lediglich eine geringe optische Abweichung darstellen, ausschließlich mit einer Preisminderung von max. 5 % ausgeglichen.
Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen.
Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt. Es steht uns aber auch jederzeit frei eine Wandlung vorzunehmen und die Leistungsgegenstände zurückzunehmen.
Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren.
Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.
Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen.
Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
Allgemeines
Es gilt österreichisches Recht.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Mittererb 7, 5211 Friedburg.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht
Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.